Das Amt für Rehabilitationshilfe nimmt im Allgemeinen eine sozialpädagogische Funktion wahr und arbeitet im strafrechtlichen und poststrafrechtlichen Umfeld.
Es ist insbesondere zuständig für:
– Gewährleistung von Sozialhilfe für alle Personen, die dies während der Untersuchungshaft oder des Strafvollzugs beantragen
– die Organisation von Animations- und Ausbildungsaktivitäten in den kantonalen Strafvollzugsanstalten
– Gewährleistung der Betreuung der Kinder von inhaftierten Personen durch den internen Dienst Thumbelina – Übernahme von Fällen, die ihr von den zuständigen Strafbehörden anvertraut werden (Richter für Zwangsmassnahmen, Gerichte, Staatsministerium, Behörden anderer Kantone)
Die Dienststelle sorgt auch für die Vollstreckung externer Strafen, die in Form von elektronischer Überwachung (EM) und gemeinnütziger Arbeit (LUP) durchgeführt werden.
Schliesslich sorgt die Fachstelle für Unterstützung und Beratung im Bereich der häuslichen Gewalt (VD).
In diesem Bereich übernimmt sie die Beratung und Unterstützung von Personen, die häusliche Gewalt erlebt haben oder denen diese vorgeworfen wird.
Ufficio dell’assistenza riabilitativa
Piazza Molino Nuovo 15
6901 Lugano

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES ist eine interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone untereinander, mit dem Bund und nationalen Organisationen. Sie führt Fachtagungen durch, erhebt gesamtschweizerische Statistik-Zahlen und gibt fachliche Empfehlungen ab.

Die KOKES bezweckt:

Adresse:

Werftestrasse 1
Case postale 2945
6002 Lucerne

 

Dem gemeinnützigen Verein «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.

 

Adresse:

Bureau Réseau suisse des droits de l’enfant

c/o polsan AG

Effingerstrasse 2

CH-3011 Bern

Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungs­angebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenen­schutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde (KESB) oder des Gerichts haben.

 

Adresse:

Dörflistrasse 50
8050 Zürich