Es ist insbesondere zuständig für:
– Gewährleistung von Sozialhilfe für alle Personen, die dies während der Untersuchungshaft oder des Strafvollzugs beantragen
– die Organisation von Animations- und Ausbildungsaktivitäten in den kantonalen Strafvollzugsanstalten
– Gewährleistung der Betreuung der Kinder von inhaftierten Personen durch den internen Dienst Thumbelina – Übernahme von Fällen, die ihr von den zuständigen Strafbehörden anvertraut werden (Richter für Zwangsmassnahmen, Gerichte, Staatsministerium, Behörden anderer Kantone)
Die Dienststelle sorgt auch für die Vollstreckung externer Strafen, die in Form von elektronischer Überwachung (EM) und gemeinnütziger Arbeit (LUP) durchgeführt werden.
Schliesslich sorgt die Fachstelle für Unterstützung und Beratung im Bereich der häuslichen Gewalt (VD).
In diesem Bereich übernimmt sie die Beratung und Unterstützung von Personen, die häusliche Gewalt erlebt haben oder denen diese vorgeworfen wird.
Piazza Molino Nuovo 15
6901 Lugano
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES ist eine interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone untereinander, mit dem Bund und nationalen Organisationen. Sie führt Fachtagungen durch, erhebt gesamtschweizerische Statistik-Zahlen und gibt fachliche Empfehlungen ab.
- die Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie damit verwandter Fragen;
- die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes;
- die Information und Dokumentation der Mitglieder;
- die Aus- und Weiterbildung von im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen
Adresse:
Werftestrasse 1
Case postale 2945
6002 Lucerne
Dem gemeinnützigen Verein «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.
Adresse:
Bureau Réseau suisse des droits de l’enfant
c/o polsan AG
Effingerstrasse 2
CH-3011 Bern
Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts haben.
Adresse:
Dörflistrasse 50
8050 Zürich