Für Frauen.
Unsere Beratungsstelle ist eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferhilfe-Beratungsstelle.
Wir beraten, unterstützen und begleiten Frauen und weibliche Jugendliche, die körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erlitten haben. Auch Angehörige und Fachpersonen können sich bei uns beraten lassen.
Die Beratungsstelle wird von fachlich qualifizierten Frauen geführt, die über langjährige
Beratungserfahrung verfügen.
Wir organisieren Weiterbildungen zum Thema Gewalt.
Adresse:
Beratungsstelle Frauen-Nottelefon
Opferhilfe für Frauen · gegen Gewalt
Technikumstrasse 38 (1. Stock)
8401 Winterthur
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder.
Die Opferberatung Zürich ist eine staatlich anerkannte Anlaufstelle für Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) und deren Angehörige oder Vertrauenspersonen. Bei uns finden Sie in einer schwierigen Situation Unterstützung, Beratung und Begleitung durch ein Team von ausgewiesenen Fachleuten.
Unsere Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Sie sind auch unabhängig von einer Strafanzeige oder davon, ob der Täter oder die Täterin bekannt ist. Und ganz wichtig: Wir unterstehen der Schweigepflicht.
Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder schriftlich (per Chat, Online, E-Mail oder Post) zu kontaktieren. Wir haben ein offenes Ohr für Sie.
Adresse:
Opferberatung Zürich
Gartenhofstrasse 17
8004 Zürich
Die Opferberatung ist Anlaufstelle für Menschen, die eine Gewalttat erlebt haben. Dazu gehören auch Verkehrsunfälle, die durch Drittpersonen verursacht wurden. Haben Sie eine solche Erfahrung gemacht? Dann bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, sorgen für Ihren Schutz und wahren Ihre Rechte. Unser Angebot ist kostenlos und flexibel auf jeden einzelnen Fall zugeschnitten. Unsere Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht und leisten auf Wunsch auch anonym Hilfe. Sie können die Opferberatungsstelle frei wählen, sie ist nicht an den Wohnsitz gebunden.
Unser Angebot richtet sich an Frauen*, Männer*, Jugendliche und Kinder, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Religion. Auch Angehörige von Opfern oder ihnen nahestehende Personen können Beratung in Anspruch nehmen.
Adresse:
Opferberatung
eff-zett das fachzentrum
Tirolerweg 8
6300 Zug
OHG ist die Abkürzung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten. Das OHG ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten.
Als Opfer im Sinne des OHG und der StPO ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit einem Kind, Verkehrsunfall, Todesdrohung, Freiheitsberaubung, Raub etc. handeln.
Es ist nicht nötig, dass der Urheber der Straftat ermittelt worden ist, dass er sich schuldhaft verhalten hat oder dass er vorsätzlich gehandelt hat. Zudem ist das Einreichen einer Strafklage nicht erforderlich, um sich an uns zu wenden.
Das OHG und die StPO garantieren den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen (Partner, Kinder, Eltern des Opfers) bestimmte Rechte :
- Jedes Opfer kann bei einer Opferhilfe-Beratungsstelle in irgendeinem Schweizer Kanton Beratung und Hilfe verlangen ;
- im Rahmen eines Strafverfahrens verfügt das Opfer über bestimmte spezifische Rechte ;
- es kann im Kanton, in welchem die Straftat begangen worden ist, ebenfalls den Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens geltend machen (materieller Schaden und/oder Genugtuung).
Die Opferhilfe-Beratungsstellen bieten kostenlos einen vertraulichen Bereich an. Sie beraten die Opfer und ihre Angehörigen, helfen ihnen dabei, ihre Rechte geltend zu machen
OHG ist die Abkürzung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten. Das OHG ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten.
Als Opfer im Sinne des OHG und der StPO ist jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit einem Kind, Verkehrsunfall, Todesdrohung, Freiheitsberaubung, Raub etc. handeln.
Es ist nicht nötig, dass der Urheber der Straftat ermittelt worden ist, dass er sich schuldhaft verhalten hat oder dass er vorsätzlich gehandelt hat. Zudem ist das Einreichen einer Strafklage nicht erforderlich, um sich an uns zu wenden.
Das OHG und die StPO garantieren den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen (Partner, Kinder, Eltern des Opfers) bestimmte Rechte :
- Jedes Opfer kann bei einer Opferhilfe-Beratungsstelle in irgendeinem Schweizer Kanton Beratung und Hilfe verlangen ;
- im Rahmen eines Strafverfahrens verfügt das Opfer über bestimmte spezifische Rechte ;
- es kann im Kanton, in welchem die Straftat begangen worden ist, ebenfalls den Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens geltend machen (materieller Schaden und/oder Genugtuung).
Die Opferhilfe-Beratungsstellen bieten kostenlos einen vertraulichen Bereich an. Sie beraten die Opfer und ihre Angehörigen, helfen ihnen dabei, ihre Rechte geltend zu machen und verweisen sie an Fachleute (Anwälte, Psychologen, Ärzte etc.). Die Gespräche finden nur auf Vereinbarung statt.
Adresse:
Gliserallee 10
3902 Brig-Glis
Menschen, die durch eine Straftat verletzt worden sind, und auch ihre Angehörigen, erhalten auf den Opferhilfestellen Unterstützung in rechtlicher, psychologischer, sozialer, medizinischer und finanzieller Hinsicht. Wir beraten vor allem Menschen, die im Thurgau wohnen oder hier Gewalt erlebt haben: körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt.
Adresse:
Die Opferberatungsstelle in Goldau ist die zentrale Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige oder Vertrauenspersonen. Sie finden dort in einer schwierigen Situation Unterstützung, Beratung und Begleitung durch ein Team von ausgewiesenen Fachleuten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sie steht jedem Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls zu, unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder ob die Täterschaft bekannt ist. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Straftat im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Die Opferberatungsstelle hilft Ihnen auch gerne bei der Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung.
Adresse:
Gotthardstrasse 25
6410 Goldau
Die Fachstelle für Gewaltbetroffene berät und unterstützt Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige. Wir bieten kostenlose rechtliche, psychologische und finanzielle Unterstützung für Geschädigte und koordinieren wenn gewünscht die Unterstützung durch weitere Institutionen. Unsere Gespräche mit Gewaltbetroffenen sind absolut vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Adresse:
Neustadt 23
8200 Schaffhausen
Die Opferberatungsstelle bietet Unterstützung für Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben. Opfer gemäss Opferhilfegesetz ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Insbesondere kann dies der Fall sein nach:
- Körperverletzung, häuslicher Gewalt, Tötungsversuch
- Vergewaltigung, sexueller Nötigung
- Schwerer oder mehrfacher Drohung, Nötigung
- Freiheitsberaubung, Geiselnahme
- Verkehrsunfall
Nicht jede Straftat kann Leistungen der Opferhilfe auslösen. Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung sind z.B. keine Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes.
Unser Angebot in der Opferhilfe umfasst folgende Punkte:
- Beratung und sozialpsychologische Begleitung von Opfern und Angehörigen nach einer Straftat
- Vermittlung von juristischer, psychologischer und sozialer Unterstützung
- Kostengutsprachen für juristische und psychologische Beratung
- Kostengutsprache für Notunterkünfte, Hauspflege, Betreuung von Kindern usw.
- Information und Unterstützung bei Gesuchen für einen Solidaritätsbeitrag von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (Bundesgesetz AFZFG vom 1. April 2017)
Adresse:
Opferberatung
Dorfplatz 4
6060 Sarnen
- Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person sind Opfer einer Straftat geworden, z. B. eines Angriffs, einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Missbrauchs, von Gewalttaten, eines Verkehrsunfalls.
- Sie haben durch diese Straftat einen direkten Schaden an Ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität erlitten.
- Sie haben Gewalt in der Partnerschaft oder in der Familie erlitten.
Sie können sich an das SAVI wenden, auch wenn Sie nicht vorhaben, eine Anzeige zu erstatten.
Die Hotline für häusliche Gewalt +41 32 886 46 36 ist täglich geöffnet.
von 14.00 bis 21.00 Uhr, außer samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und sonntags von 18.00 bis 21.00 Uhr.
Adressen:
Rue des Poudrières 135 | 2000 Neuchâtel
Rue Daniel-Jeanrichard 43| case postale 1394 | 2301 La Chaux-de-Fonds