Die Leistungseinheit Espace Rencontre (UPER) erfüllt drei verschiedene Leistungen:
- Leistung für Kinder, die das Internat verlassen haben und in einer Pflegefamilie oder bei einem der leiblichen Elternteile untergebracht sind.
- Leistung für Kinder, die im Internat betreut werden und ihre Eltern außerhalb ihres Wohnortes sehen.
- Leistung für Kinder, die das Internat verlassen haben und nach Hause zurückkehren. Das Ziel der ersten beiden Leistungen ist die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Bindung an einem besonderen Ort. Die Leistung zu Hause wird von den beiden Erzieherinnen der UPER erbracht. Es geht darum, bei der Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern nach der Unterbringung im Internat tätig zu werden.
Mittel
- Die Besuche werden von einer sozialen Fachkraft begleitet und dauern ein bis zwei Stunden, einmal pro Woche.
- Eltern und Kinder kommen in einem bestimmten Raum zusammen, in dem auch Spiele zur Verfügung stehen.
- Es können auch Besuche außerhalb des Hauses vereinbart werden.
- Die Erzieherin holt das Kind an seinem Wohnort ab und bringt es am Ende des Besuchs wieder zurück.
Mandate
- Die Generaldirektion für Kinder und Jugendliche (DGEJ) und der Dienst für Berufsbeistandschaften und Vormundschaften (SCTP) werden uns beauftragen, das Kind und seine Familie zu begleiten.
- Die Bindung aufrechterhalten.
- An den elterlichen Fähigkeiten arbeiten.
- Die Beziehung beobachten.
- Das Verhalten des Kindes beobachten.
- Den Elternteil in seiner elterlichen Funktion beobachten.
Adresse:
Av. de Beaumont 46bis
1012 Lausanne
Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten im Frauenhaus Schutz, Beratung und vorübergehende Unterkunft. Der Standort des Frauenhauses ist an einer geheimen Adresse.
Telefonische Beratungen für Betroffene, ihre Angehörigen und Fachpersonen sind jederzeit möglich, auch anonym.
Die Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.
Adresse:
Postfach 2126
3001 Bern
Der Point du Jour ist eine Anlaufstelle für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, mit oder ohne Kind(er), und die dringend ihre Wohnung verlassen müssen.
Die Dauer der Unterbringung im Rahmen des OHG beträgt maximal 31 Tage, wobei eine Verlängerung möglich ist, wenn beide Parteien einverstanden sind.
Um die finanzielle Sicherheit der Unterbringung zu gewährleisten, werden Personen in prekären Situationen über eine Vermittlungsstelle (OHG, SMZ, andere) aufgenommen.
Adresse:
Point du Jour
cp 668
1920 Martigny