Fachstelle Opferhilfeberatung und Kinderschutz

 

Adresse:

Fachstelle OKey
General-Guisan-Strasse 47
8400 Winterthur

Frauenhaus unf Beratungsstelle

 

Adresse:

Kontrollstrasse 12
2503 Biel/Bienne

Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungs­angebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenen­schutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde (KESB) oder des Gerichts haben.

 

Adresse:

Dörflistrasse 50
8050 Zürich

Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Gewalt betroffen sind. Sie erhalten unmittelbar und unkompliziert Hilfe und Beratung. Es steht aber auch Angehörigen, Vertrauens- und Fachpersonen offen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auch anonym möglich.

 

Adresse:

Kokon – 24 Stunden erreichbar
Gemeindestrasse 48
8032 Zürich

Wir unterstützen Frauen und Kinder, sich von Gewalt zu befreien und ihre Erfahrungen zu verarbeiten. Wir engagieren uns und handeln sichtbar, unsichtbar, nachhaltig.

Adresse:
Aarbergergasse 36
3011 Bern

Wir beraten Sie kostenlos, vertraulich und anonym – in der ganzen Schweiz.

Liste der Beratungsstellen für Opferhilfe nach Kanton.

psychosoziale und therapeutische Hilfe für Personen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, und ihre Kinder bereitzustellen sowie die Bevölkerung und die Fachwelt für diese Problematik zu sensibilisieren.

Wir bieten eine Aufnahme in einem vertraulichen und sicheren Ort für eine begrenzte Zeit (sechs Monate). Kinder sind willkommen und Ihr Aufenthalt wird betreut (Einzelgespräche, Gesprächsgruppen, Mutter-Kind(er)-Gespräche).

Adresse:
Rue de Montchoisy 46
1207 Genève

Die Beratung

  • richtet sich an Männer, Frauen und Jugendliche
  • ist kostenlos und vertraulich
  • hilft Ihnen, Konflikte gewaltfrei zu lösen
  • dauert so lange, wie Sie Unterstützung brauchen.

 

 

Wir beraten Sie bei:

  • Drohung, Nötigung
  • Stalking, Cyber-Stalking
  • Körperverletzung, Raub
  • Verlust eines Angehörigen durch Tötung
  • Häuslicher Gewalt
  • Sexualisierter Gewalt und Belästigung
  • Zwangsheirat
  • Schweren Unfällen im Strassenverkehr oder am Arbeitsplatz
  • Medizinischen Behandlungsfehlern
  • Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
  • weiteren Straftaten nach Opferhilfegesetz

Nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind? Rufen Sie uns an, damit wir es gemeinsam klären können.

Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Bewältigung des Erlebten und bei allen Fragen, die sich nach einer Straftat ergeben. Wir zeigen Ihnen bestehende Möglichkeiten auf und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Bei Bedarf vermitteln wir Sie an juristische oder therapeutische Fachpersonen und leisten finanzielle Unterstützung.

  • Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.
  • Wir unterstützen Sie ebenso unmittelbar nach der Tat wie auch Monate oder Jahre später.
  • Wir unterstützen Sie unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.
  • Wir beraten in allen Sprachen, bei Bedarf arbeiten wir mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern zusammen.

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Adresse:
Industriestrasse 78
4600 Olten

Jede Person, die durch eine Gewalttat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Hilfe erhalten, unabhängig davon, ob der Täter entdeckt wurde oder nicht oder ob er sich schuldhaft verhalten hat oder nicht.

Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter sowie andere Personen, die mit dem Opfer in ähnlicher Weise verbunden sind, gelten als indirekte Opfer im Sinne desselben Gesetzes und erhalten ebenfalls Hilfe von den OHG-Stellen.

Dieses Gesetz stärkt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Um die Dienste einer OHG-Stelle in Anspruch zu nehmen, muss keine Strafanzeige erstattet werden.

Adresse:
Centre LAVI Aigle
Rue du Molage 36
1860 Aigle